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   OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06   

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OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06 (https://dejure.org/2006,2031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2006 - 15 W 95/06 (https://dejure.org/2006,2031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2006 - 15 W 95/06 (https://dejure.org/2006,2031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte i.S.d. Kreditwesengesetzes (KWG); Rechtmäßigkeit einer Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin); Sofortige Abwicklung unerlaubt betriebener Kreditgeschäfte; Vorliegen einer registerrechtlichen ...

  • Judicialis

    KWG § 37; ; GmbHG § 37; ; GmbHG § 39

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung bei der Bestellung eines Abwicklers für ein Bankinstitut

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Abwicklers durch BaFin zur Unterbindung ungesetzlicher Geschäfte ? Abwickler übernimmt unbeschränkte Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 37; GmbHG §§ 37, 39
    Unbeschränkte Vertretungsmacht des von der BaFin unter Übertragung von Geschäftsführerbefugnissen bestellten Abwicklers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 682
  • DNotZ 2007, 313
  • FGPrax 2007, 138
  • DB 2007, 278
  • Rpfleger 2007, 203
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97

    Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Dies entspricht seit der Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts vom 30.09.1944 (DNotZ 1944, 195f) der ganz h.A. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGH NJW 1992, 1452 = DNotZ 1993, 176; NJW 1998, 1071; KG NJW-RR 1996, 227; OLG Hamburg DNotZ 1986, 1451; OLG Sachsen-Anhalt ZIP 1993, 1500; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 2001, § 8 Rdn.58; Baumbach/Hopt, HGB, 32.Aufl., § 8 Rdn.5).

    Erforderlich ist danach regelmäßig ein dringendes Bedürfnis des Rechtsverkehrs hinsichtlich der Publizierung der betreffenden Tatsache (BGH NJW 1998, 1071; KG a.a.O.).

    Im Hinblick auf die von Seiten des Beteiligten zu 2) vorgelegten Eintragungen anderer Registergerichte weist der Senat jedoch vorsorglich darauf hin, dass die Eintragung so gestaltet sein muss, dass die Befugnisse der vertretungsberechtigten Person für jedermann ohne Schwierigkeiten aus dem Handelsregister zu entnehmen ist, und zwar auch für denjenigen, der mit den nationalen Rechtsvorschriften nicht vertraut ist (BGH NJW 1998, 1071, 1072).

  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Dies entspricht seit der Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts vom 30.09.1944 (DNotZ 1944, 195f) der ganz h.A. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGH NJW 1992, 1452 = DNotZ 1993, 176; NJW 1998, 1071; KG NJW-RR 1996, 227; OLG Hamburg DNotZ 1986, 1451; OLG Sachsen-Anhalt ZIP 1993, 1500; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 2001, § 8 Rdn.58; Baumbach/Hopt, HGB, 32.Aufl., § 8 Rdn.5).

    Wie das Landgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, lässt sich die gesetzlich nicht ausdrücklich bestimmte Eintragungsfähigkeit einer Tatsache nur aus der Funktion des Handelsregisters herleiten, die Verhältnisse einer Gesellschaft oder -allgemein ausgedrückt- eines im Handelsregister eingetragenen Rechtssubjekts im Interesse des Handelsverkehrs zutreffend abzubilden (BGH DNotZ 1993, 176, 180).

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 262/05

    Beschwerdebefugnis des gesetzlichen Vertreters der Schuldnerin gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Zwar lässt sich dem Wortlaut des § 37 Abs. 1 S.2 KWG nicht unmittelbar entnehmen, welche rechtlichen Kompetenzen dem Abwickler zukommen können, jedoch wird die Vorschrift schon aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. insbesondere BR-Drucks. 963/96 S.91) in der Rechtsprechung einhellig so verstanden, dass dem Abwickler die Befugnisse eines Geschäftsführers im Sinne des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft zukommen (BGH NJW-RR 2003, 1630; Hess.VGH NJW-RR 2005, 1643; ZIP 2005, 1915; vgl. auch BGH ZIP 2006, 1454).

    Klarstellend bleibt hinzuzufügen, dass die Bestellung eines Abwicklers gem. § 37 Abs. 1 KWG nicht zu einer Verdrängung der gesetzlichen Vertretungsbefugnis der auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage bestellten und weiterhin im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer der Gesellschaft führt (BGH ZIP 2006, 1454).

  • VGH Hessen, 18.05.2005 - 6 TG 497/05

    Einsetzen eines Abwicklers; Modifikation der Abwicklungsanordnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Zwar lässt sich dem Wortlaut des § 37 Abs. 1 S.2 KWG nicht unmittelbar entnehmen, welche rechtlichen Kompetenzen dem Abwickler zukommen können, jedoch wird die Vorschrift schon aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. insbesondere BR-Drucks. 963/96 S.91) in der Rechtsprechung einhellig so verstanden, dass dem Abwickler die Befugnisse eines Geschäftsführers im Sinne des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft zukommen (BGH NJW-RR 2003, 1630; Hess.VGH NJW-RR 2005, 1643; ZIP 2005, 1915; vgl. auch BGH ZIP 2006, 1454).

    Maßgebend ist vielmehr immer die konkrete Verfügung der BAFin (vgl. Hess. VGH ZIP 2005, 1915ff).

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Dem einzelnen Teilnehmer am Rechtsverkehr gegenüber ist die BAFin mit Rücksicht auf § 4 Abs. 4 FinDAG jedoch allenfalls mittelbar verpflichtet (vgl. BGH NJW 2005, 742ff), während eine extensive "Informationspolitik" andererseits Haftungsrisiken bezogen auf das betroffene Unternehmen birgt.
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03

    Rechtsstellung des vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Zwar lässt sich dem Wortlaut des § 37 Abs. 1 S.2 KWG nicht unmittelbar entnehmen, welche rechtlichen Kompetenzen dem Abwickler zukommen können, jedoch wird die Vorschrift schon aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. insbesondere BR-Drucks. 963/96 S.91) in der Rechtsprechung einhellig so verstanden, dass dem Abwickler die Befugnisse eines Geschäftsführers im Sinne des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft zukommen (BGH NJW-RR 2003, 1630; Hess.VGH NJW-RR 2005, 1643; ZIP 2005, 1915; vgl. auch BGH ZIP 2006, 1454).
  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05

    Beurkundung einer Kettenverschmelzung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Da die Vorinstanzen diese Überlegung, von ihrem Standpunkt aus konsequent, nicht angestellt und damit ihr Ermessen hinsichtlich der Wahl zwischen dem Erlass einer Zwischenverfügung und der sofortigen Zurückweisung nicht ausgeübt haben, steht diese Entscheidung nunmehr dem Senat zu, der dabei auch zu einer eigenen Ermessensausübung befugt ist (vgl. Senat GmbHR 2006, 255ff m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Jeder, der Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft anzuknüpfen gedenkt, soll unschwer erkennen können, wie die Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft geregelt sind, ob er also mit der Gültigkeit oder Ungültigkeit des in Aussicht genommenen Geschäfts zu rechnen hat (BGH NJW 1980, 932, 933; OLG Hamburg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 16.09.2004 - 15 W 304/04

    Anmeldung der sich aus dem Tod eines Kommanditisten ergebenden Rechtsfolgen zum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Soweit es um die Zurückweisung einer Anmeldung zum Handelsregister geht, folgt die Beschwerdebefugnis grundsätzlich der Antragsbefugnis (Senat NJW-RR 2005, 629).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 6 TG 3675/04

    Bankenaufsicht; Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte; Bestimmtheit der Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
    Zwar lässt sich dem Wortlaut des § 37 Abs. 1 S.2 KWG nicht unmittelbar entnehmen, welche rechtlichen Kompetenzen dem Abwickler zukommen können, jedoch wird die Vorschrift schon aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. insbesondere BR-Drucks. 963/96 S.91) in der Rechtsprechung einhellig so verstanden, dass dem Abwickler die Befugnisse eines Geschäftsführers im Sinne des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft zukommen (BGH NJW-RR 2003, 1630; Hess.VGH NJW-RR 2005, 1643; ZIP 2005, 1915; vgl. auch BGH ZIP 2006, 1454).
  • LG Essen, 08.02.2006 - 41 T 1/06

    Wirtschaftsrecht

  • KG, 04.07.1995 - 1 W 5374/92

    Keine Eintragung der Anordnung der Testamentsvollstreckung im Handelsregister

  • OLG Naumburg, 03.08.1993 - 4 W 32/93

    Handelsregister, treuhänderische Verwaltung

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